Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Batterieentsorgung (Batteriegesetz)
Da in unseren Lieferungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
1. Verbot der Entsorgung über den Hausmüll
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
2. Unentgeltliche Rückgabe
Sie können Altbatterien nach Gebrauch unentgeltlich in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) abgeben. Alternativ können Sie die bei uns erworbenen Batterien auch ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.
3. Bedeutung der Symbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Unter dem Symbol finden Sie gegebenenfalls die chemischen Bezeichnungen der Schadstoffe:
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber